Replying to @why_not@mastodon.social
- Die bisherigen Ermittlungsverfahren wurden nicht sachgerecht durchgeführt und führen daher zu unzureichenden Leistungen
- Willkürliche Abschläge haben in Vergangenheit Regelsatz um 150 Euro reduziert.
#armut #regelsatz
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www.der-paritaetische.deSGB II Regelbedarfe. Kritik am Status quo und der Ermittlungsmethoden durch den ParitätischenDie Bundesregierung ist aktuell verpflichtet die Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen neu zu ermitteln. Dies erfolgt alle fünf Jahre. Ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz steht an. Einzelne Stimmen aus der Bundesregierung halten bereits die bestehenden Leistungen für zu hoch und plädieren für eine Kürzung der Sozialleistung. Der Paritätische widerspricht und liefert eine Argumentationshilfe. Da die neu ermittelten Zahlen von der Regierung noch nicht öffentlich gemacht wurden, bezieht sich das folgende Hintergrundpapier auf die bisherigen Berechnungen.



