Ulrich Kelber

@ulrichkelber@bonn.social

Rheinländer, Informatiker, Demokrat. MdB 2000-2019, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D.

Motto
Der Rhein, alles andere ist Ufer
Grundeinstellung
Optimist

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Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen. In begründeten Fällen, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.

7 / CONT

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Die Beschränkung des Zugriffs auf natürliche Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ daran haben und die Daten nicht auf anderem Wege erhalten können, schreckt von Anfragen ab und führt auch zur behördlichen Sammlung zusätzlicher Daten. Im Kern bedeutet dies eine Abkehr vom Grundsatz des freien Informationsgeheimhaltungsbedürftigermenten, der auch durch internationale Konventionen und Verträge garantiert wird.

5 / CONT

Außerdem wären sie ein gefährlicher Rückschlag für die angestrebte digitale Souveränität Europas und ein wegfallendes Argument auf den Weltmärkten, gerade im Wettbewerb mit chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen.
Die früheren Bundesbeauftragten begründen ihre Ablehnung der angekündigten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes mit folgenden Argumenten:

4 / CONT