Aus Gründen schon mal ein kleiner Terminhinweis. Als ich das zugesagt hatte, kannte ich noch nicht die aktuellen Vorhaben … #grundrechte #buergerrechte #informationsfreiheit #datenschutz
Ulrich Kelber
@ulrichkelber@bonn.social
Rheinländer, Informatiker, Demokrat. MdB 2000-2019, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D.
- Bilanz und Ausblick MdB
- https://www.ulrich-kelber.de/medien/doks/20181210_Bilanz.pdf
- Bilanz und Ausblick BfDI
- https://www.ulrich-kelber.de/medien/doks/20240702_Schlussartikel_BfDI.pdf
- Motto
- Der Rhein, alles andere ist Ufer
- Grundeinstellung
- Optimist
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Die Abschaffung der Gebührenfreiheit bei einfachen Auskünften sowie die Beseitigung von Kostengrenzen wird weniger zahlungskräftige Bürgerinnen und Bürger davon abschrecken, ihr Recht auf Informationszugang wahrzunehmen. So entsteht bei diesem Bürgerrecht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
9 / END
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Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche kann ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat.
8 / CONT
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Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen. In begründeten Fällen, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.
7 / CONT
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Die Beschränkung des Informationszugangsrechts auf in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger und Unionsbürger würde Menschen anderer Nationalitäten, die zum Teil schon lange in Deutschland leben, von einem wichtigen Recht in einer modernen Demokratie ausschließen.
6 / CONT
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Die Beschränkung des Zugriffs auf natürliche Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ daran haben und die Daten nicht auf anderem Wege erhalten können, schreckt von Anfragen ab und führt auch zur behördlichen Sammlung zusätzlicher Daten. Im Kern bedeutet dies eine Abkehr vom Grundsatz des freien Informationsgeheimhaltungsbedürftigermenten, der auch durch internationale Konventionen und Verträge garantiert wird.
5 / CONT
Außerdem wären sie ein gefährlicher Rückschlag für die angestrebte digitale Souveränität Europas und ein wegfallendes Argument auf den Weltmärkten, gerade im Wettbewerb mit chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen.
Die früheren Bundesbeauftragten begründen ihre Ablehnung der angekündigten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes mit folgenden Argumenten:
4 / CONT
Deutschland braucht mehr statt weniger staatliche Transparenz!
Berlin/Bonn, 03.07.2026
Die ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar @PWS_1 und Ulrich Kelber, halten die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD zur #Informationsfreiheit (Ziffer 32) und zum #Datenschutz (Ziffer 14) für verheerend.
1 / CONT
