Außerdem wären sie ein gefährlicher Rückschlag für die angestrebte digitale Souveränität Europas und ein wegfallendes Argument auf den Weltmärkten, gerade im Wettbewerb mit chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen.
Die früheren Bundesbeauftragten begründen ihre Ablehnung der angekündigten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes mit folgenden Argumenten:

4 / CONT

Replying to @ulrichkelber@bonn.social

Die Beschränkung des Zugriffs auf natürliche Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ daran haben und die Daten nicht auf anderem Wege erhalten können, schreckt von Anfragen ab und führt auch zur behördlichen Sammlung zusätzlicher Daten. Im Kern bedeutet dies eine Abkehr vom Grundsatz des freien Informationsgeheimhaltungsbedürftigermenten, der auch durch internationale Konventionen und Verträge garantiert wird.

5 / CONT

Replying to @ulrichkelber@bonn.social

Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen. In begründeten Fällen, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden, etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.

7 / CONT

Replying to @ulrichkelber@bonn.social

Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche kann ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat.
8 / CONT

Jul 4, 2026, 09:38 UTCde