Außerdem wären sie ein gefährlicher Rückschlag für die angestrebte digitale Souveränität Europas und ein wegfallendes Argument auf den Weltmärkten, gerade im Wettbewerb mit chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen.
Die früheren Bundesbeauftragten begründen ihre Ablehnung der angekündigten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes mit folgenden Argumenten:
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